Wird der Urteilsvorschlag nicht abgelehnt, so hat der darin enthaltene Spruch über die Kosten des Schlichtungsverfahrens Entscheidcharakter und ist anfechtbar, und zwar als Endentscheid, da der rechtskräftig gewordene Urteilsvorschlag das Verfahren abschliesst. In einer gegen den Kostenpunkt gerichteten Beschwerde wäre seitens der das Rechtsmittel ergreifenden Partei substantiiert darzulegen, dass das Verfahren keinen Fortgang nehmen und der Urteilsvorschlag rechtskräftig werden wird.