10.3 In Anlehnung an die dargelegte Rechtsprechung des Bundesgerichts muss die separate Anfechtbarkeit der Kostenregelung im Urteilsvorschlag bejaht werden. Wird der Urteilsvorschlag nicht abgelehnt, so hat der darin enthaltene Spruch über die Kosten des Schlichtungsverfahrens Entscheidcharakter und ist anfechtbar, und zwar als Endentscheid, da der rechtskräftig gewordene Urteilsvorschlag das Verfahren abschliesst.