3. 3.1 Mit Schreiben vom 9. September 2020 (Postaufgabe gleichentags) reichten die Vermieter beim Obergericht des Kantons Bern eine Beschwerde gegen den vorinstanzlichen Entscheid vom 9. Juli 2020 mit folgenden Rechtsbegehren ein (pag. 167 ff.): 1. Der Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 9. Juli 2020 im Verfahren CIV 18 3187 sei aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass die Kündigung betreffend das Mietobjekt H.________, vom 10. Januar 2018 per 30. Juni 2018 missbräuchlich sei. Die Kündigung sei aufzuheben.