2 2.5 Am 31. Mai 2018 reichten die Vermieter beim Regionalgericht Bern-Mittelland eine Klage mit folgenden Anträgen ein (pag. 1 ff.): 1. Es sei festzustellen, dass die Kündigung betreffend das Mietobjekt H.________ (...) missbräuchlich sei. Die Kündigung sei aufzuheben. 2. Es seien für das Schlichtungsverfahren keine Verfahrenskosten zu erheben und die Parteikosten im Schlichtungsverfahren seien wettzuschlagen.