Das sei in der halben Schweiz gewesen (p. 142 Z 3 f.). Der Kläger sei nicht der einzige Mitarbeiter gewesen, der schweizweit tätig gewesen sei. Entscheid Vorinstanz 35. Die Vorinstanz stellte fest, dass sich die Parteien betreffend die für Geschäftszwecke mit dem Nissan Pathfinder gefahrenen Kilometer nicht einig seien. Die Schätzung des Vertreters der Beklagten von 2'000 bis 2'500 km pro Monat sei bereits mehr, als der Kläger selber geltend mache (16'621.50 km in 21 Monaten, d.h. 791.50 km pro Monat). Die vom Kläger geltend gemachte Anzahl Kilometer habe somit als anerkannt zu gelten (E. 42, 51).