Verhandlung vom 5. April 2019 34. Der Kläger bestätigte, dass er die Kilometerzahl für den Nissan Pathfinder aus derjenigen des Škoda Yeti abgeleitet habe. Am Anfang sei er oft mit Herrn F.________ herumgefahren. Dabei seien sicher weniger Kosten entstanden; erst später habe er mit dem Nissan Pathfinder eine höhere Reisetätigkeit gehabt (p. 135 Z 30 ff.).