Entscheid Vorinstanz 26. In E. 41 wird die Aussage von F.________ an der Verhandlung vom 5. April 2019 wiedergegeben. Bei der Entscheidfindung wird das Thema «Fiat Panda» jedoch nicht erwähnt. Vielmehr stellt die Vorinstanz fest, dass der Vertreter der Beklagten anlässlich seiner Parteibefragung bestätigt habe, dass mit dem Kläger vereinbart worden sei, dass er seinen Nissan Pathfinder benutze und