10 überspitzten Formalismus gleich, wenn die entsprechenden Behauptungen allein wegen des Umstandes, dass sie auf einer Beilage und nicht in den Rechtsschriften selbst vorgebracht wurden, nicht berücksichtigt würden. Bei diesem Ergebnis erübrigt es sich, der Frage nachzugehen, ob in Fällen, die dem Untersuchungsgrundsatz unterliegen, Erleichterungen bestehen und ob es hierfür möglicherweise darauf ankommt, ob eine Partei anwaltlich vertreten war oder nicht. III. Möglichkeit der Benützung eines Firmenfahrzeugs