18. Das Bundesgericht hat sich im Entscheid 4A_281/2017 E. 5 mit der Frage befasst, inwiefern eine Partei beim Vorbringen von Tatsachenbehauptungen auf Beilagen zur Rechtsschrift verweisen darf (siehe dazu auch DANIEL BRUGGER, Der Verweis auf Beilagen in Rechtsschriften, SJZ 115/2019, S. 533 ff.). Danach ist der Behauptungs- und Substanziierungslast im Prinzip in den Rechtsschriften nachzukommen. Der blosse pauschale Verweis auf Beilagen genügt in aller Regel nicht. Es geht darum, dass das Gericht und die Gegenpartei nicht aus den Beilagen die Sachdarstellung zusammensuchen müssen.