16. Das Bild ändert sich jedoch, wenn man die KB 17 zu Rate zieht. Auf diese wird in der Klage ausdrücklich verwiesen. In der Replik werden die dort aufgeführten Zahlen bezüglich Distanz, Kilometeransatz und Anteil der Treibstoffkosten übernommen. Dies stellt einen impliziten Verweis dar, wenn man davon ausgeht, dass die Beklagte diese Beilage gelesen hat, was erwartet werden darf und offensichtlich auch geschehen ist. Die Beklagte hat nämlich die in der Klage selbst nicht aufgeführten Berechnungsposten, wie Distanz, Kilometeransatz und Anteil Treibstoffkosten in Art. 14 der Klageantwort kommentiert.