Der in der Klage geforderte Betrag von CHF 24'521.00 ergab sich schliesslich durch Addition der Kosten für den Gebrauch des Nissan Pathfinder von März 2013 bis November 2014 (CHF 20'675.80) mit den vom Kläger geltend gemachten Treibstoff- und Garagierungskosten des Škoda Yeti (CHF 5'556.55) abzüglich der Kosten für das von der Beklagten der Ehefrau des Klägers in der zweiten Jahreshälfte 2014 zur Verfügung gestellte Firmenfahrzeug Mercedes (CHF 1'713.85).