5. Mit Verfügung vom 6. März 2020 wurde der Beklagten das rechtliche Gehör gewährt. Es erfolgte keine Reaktion. Am 19. März 2020 informierte der Instruktionsrichter die Parteien, dass das Gericht zur Entscheidberatung schreite. Auf die form- und fristgerechte Berufung ist einzutreten. II. Substanziierung Klage 6. In Art. 7 der Klage wird ausgeführt, der Arbeitsvertrag (KB 5) habe zwar vorgesehen, dass dem Kläger ein Auto zur Verfügung gestellt werde (KB 16), was aber nicht bzw. erst ab Dezember 2014 geschehen sei. Für die Berechnung der Forderung wird auf die KB 17 verwiesen.