Die angebliche Abmachung - so der Kläger weiter - dass er den (privaten) Nissan Pathfinder nutzen könne, die Beklagte dafür aber nur die Benzinkosten bezahlen wird (weil dem Kläger ein Firmenfahrzeug Fiat Panda zur Verfügung gestanden sei), sei im bisherigen Verfahren noch nie behauptet worden. Es handle sich um ein unzulässiges Novum. In der Klageantwort habe die Beklagte noch bestritten, ihr Einverständnis für die geschäftliche Benutzung des Privatfahrzeugs Nissan Pathfinder gegeben zu haben und ausgeführt, der Kläger sei nicht auf ein Geschäftsfahrzeug angewiesen gewesen.