Weiter bestreitet er eine Verletzung seiner Substanziierungspflicht. In der Replik sei gegenüber der Klage in Bezug auf das Fahrzeug Nissan Pathfinder lediglich die geltend gemachte Kilometerzahl halbiert worden. Im Anwendungsbereich der (beschränkten) Untersuchungsmaxime sei die Substanziierungspflicht verglichen mit Verfahren, in welchen die Verhandlungsmaxime gilt, eingeschränkt. Das Bundesgericht verlange nicht, dass Beilagen, die der Substanziierung dienen, zwingend integral im Volltext in