Sodann wird vorgetragen, der Kläger hätte in der Zeit, für die ihm eine Kilometerentschädigung für die Kosten seines Privatfahrzeugs Nissan Pathfinder zugesprochen wurde, ein Firmenfahrzeug Fiat Panda benützen können. Deshalb hätten die Parteien zulässigerweise vereinbart, dass der Kläger von der Beklagten bloss die Benzinkosten zurückerstattet erhalte (welche ihm unbestrittenermassen auch vergütet worden seien).