2. Mit Entscheid vom 18. April 2019 (schriftlich begründet am 27. Dezember 2019) wies das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Vorinstanz) die Klage grösstenteils ab. Anerkannt wurde lediglich ein Anspruch 2 des Klägers für Fahrzeugkosten von CHF 6'783.05; und zwar unter dem Titel Fahrspesen für das geschäftlich benutzte Privatfahrzeug Nissan Pathfinder (16'621.5 km x 60 Rp. abzüglich 14.8% Benzinkosten) abzüglich Kosten eines von der Ehefrau des Klägers benützten Firmenfahrzeugs Mercedes von CHF 1'713.85.