Mit Klage vom 27. März 2017 verlangte der Kläger, damals vertreten von RA E.________, von der Beklagten einen Betrag von CHF 29'855.10 aus diesem Arbeitsverhältnis. Die Forderung umfasste, soweit hier noch interessierend, einen Betrag von CHF 24'521.00 als Entschädigung für die berufliche Nutzung von Privatfahrzeugen. Die restliche Forderung betraf verschiedene Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.