12 so bestätigt. Um eine hälftige Teilung zu ermöglichen, wird der Betrag von CHF 1'869.15 auf CHF 1'869.20 aufgerundet. 6.7 Die Gerichtskosten für das oberinstanzliche Verfahren werden somit auf (gerundet) CHF 3‘369.20 bestimmt (Entscheidgebühr: CHF 1‘500.00, Kosten Kindsvertretung: [gerundet] CHF 1'869.20) und den Kindseltern/Mitbeteiligten je hälftig zur Bezahlung auferlegt (ausmachend je CHF 1'684.60). Die Gebühren werden den Kindseltern/Mitbeteiligten separat in Rechnung gestellt werden.