Im Ergebnis ist der vorinstanzliche Entscheid zu bestätigen. Es wäre weder sinnvoll noch zielführend, im jetzigen Zeitpunkt eine erneute Umteilung der Obhut vorzunehmen. Das Kind verbleibt bis auf weiteres im F.________. Anhaltspunkte, wonach das Kind dort – abgesehen vom Trennungsschmerz – leidet, gibt es keine. Jedenfalls haben sich weder die Heimleitung noch die Schulen entsprechend geäussert (pag. 733 f.) und die gegenteilige Behauptung der Kindsmutter bleibt unbelegt. Die Zeit ist absehbar, zumal das in Arbeit stehende Fachgutachten die Fragestellung der Obhut behandelt.