Sie scheint nun kooperieren und mitwirken zu wollen, was als positive Entwicklung zu werten ist. Mit ihrer Kooperation kann die Kindsmutter einiges erreichen (beispielsweise hatte die Abgabe der Ausweispapiere ihres Sohnes bereits am darauffolgenden Tag eine Ausdehnung des Besuchsrechts zur Folge [vgl. die Verfügung vom 23. Juli 2020, pag. 869]). Dies ist unbedingt beizubehalten. Nur so kann die Begutachtungsphase effizient voranschreiten und nur so ist dem Kind geholfen. 6.11 Im Ergebnis ist der vorinstanzliche Entscheid zu bestätigen.