All dies vermag aber die Argumente für eine Fremdplatzierung nicht aufzuwiegen. Trotz allem ist nämlich zu berücksichtigen, dass das Kind mit seinen zwölf Jahren die vielschichtigen und komplizierten Familienverhältnisse und die mehrheitlich subtilen Formen seiner Gefährdung sicherlich noch nicht in ihrer Ganzheit erfassen kann. 6.10 Die Situation ist zweifellos für alle Beteiligten schwierig. Es ist daher wichtig, dass die Begutachtung rasch vonstattengeht. Die Unsicherheit soll für das Kind möglichst kurz dauern. Deshalb war es richtig, dass sich der Kindesvertreter gegen den Aufschub der weiteren Gutachtensarbeiten gewandt hat.