Sie gewährte den Behörden keinen Einblick in ihr Familienleben und verweigerte sich jedem Gespräch. Sie versuchte vielmehr auf schriftlichem Wege (und dies beharrlich), die Fachleute und Behörden von ihrer Darstellung der Dinge zu überzeugen. Dabei scheint sie zu verkennen, dass grundsätzlich alle Beteiligten am gleichen Strang ziehen und nur das Beste für das Kind wollen. Mit den Anschuldigungen an die Adressen der Beiständin, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde oder an den Kindsvater (vgl. bspw. pag.