In ihren Schilderungen komme die Kinderperspektive nicht mehr vor. Der Kontakt der Beiständin zur Mutter sei gänzlich abgebrochen, ihre Schreiben häuften sich, würden länger und verlören zunehmend an Realitätsbezug. 5.4 Die gestützt auf diese Gefährdungsmeldung in Auftrag gegebenen Abklärungen durch das EKS K.________ liefen mangels Kooperation der Kindsmutter ins Leere (Bericht des EKS K.________ vom 10. Dezember 2019, pag. 403 ff.).