5. 5.1 Aus den Akten lässt sich unter anderem folgendes entnehmen: 5.2 Die Kontakte zwischen Vater und Kind konnten bereits in einem frühen Verfahrensstadium und trotz vieler behördlicher Massnahmen (Beistandschaft, behördliche Weisungen etc.) aufgrund des Widerstands der Mutter nicht mehr stattfinden (vgl. die Berichte der Besuchsbegleitung J.________ vom 13. Januar 2019 [keine Besuche seit dem 4. August 2018; pag. 129 ff.] sowie den Bericht des EKS K.________ vom 11. Juli 2019, wonach die Kindsmutter zu den vereinbarten Besuchstagen zwischen April bis Juni 2019 nicht erschienen sei [pag.