Es sei für ihn schlimm und ein grosser Schock gewesen, als er plötzlich bei der Schule durch die Polizei abgeholt und in das Jugendheim gebracht worden sei. Er habe sich damals gewünscht, jugendpsychologische Unterstützung zu erhalten (pag. 893 f.). Der Kindesvertreter ergänzt in seiner Rechtsschrift, es sei seltsam, dass mit der Begutachtung drei ganze Monate zugewartet werden solle, obwohl die Fremdplatzierung gerade den Zweck habe, das Gutachten zu ermöglichen und die Fremdplatzierung einen grossen Eingriff in die Grundrechte des Kindes darstelle. Für die Eingewöhnung hätten drei bis vier Wochen genügt.