Der Kindesvertreter führte am 2. Juli 2020 ein erstes Gespräch mit dem Kind. Es gab gegenüber seinem Vertreter an, dass es ihm den Umständen entsprechend gut gehe, es aber gern wieder nach Hause zur Mutter gehen wolle. In den Vater habe es kein Vertrauen, weil dieser sich nicht getraut habe, ihm von der Geburt der beiden 2 Monate alten Halbgeschwister zu erzählen. Das Besuchsrecht der Mutter wünschte es sich viel grosszügiger (pag. 893). Anlässlich weiterer Gespräche mit der Kindesvertretung berichtete der Bub, dass es ihm weniger gut gehe, da er nach wie vor keine Sommerferien bei seiner Mutter und mit seinen Freunden verbringen dürfe.