Mit Schreiben vom 24. August 2020 reichte die Kindsmutter eine (weitere) Replik ein. Ihre Anträge blieben unverändert (pag. 1007 ff.). 2.8 Am 28. August 2020 ging beim Obergericht eine zusätzliche Eingabe der Kindsmutter mit weiteren Bemerkungen ein (pag. 1025 ff.). II.