3 2.3 Mit Schreiben vom 6. August 2020 reichte die Kindsmutter eine Vernehmlassung ein. Sie beantragte die Aufhebung der Ziffern 10, 13 und 14 der vorinstanzlichen Verfügung vom 16. Juli 2020 (pag. 837 f.). Eventualiter beantragte sie eine Ausdehnung des Besuchsrechts sowie eine «Abschluss-Begutachtung» durch Prof. em. Dr. med. H.________ (pag. 935 ff.). 2.4 Mit Schreiben vom 7. August 2020 reichte auch der Kindsvater eine Vernehmlassung ein.