2. 2.1 Mit Schreiben vom 24. Juli 2020 (Postaufgabe gleichentags) reichte das Kind, vertreten durch seinen Kindesvertreter, eine «Beschwerde» gegen die Verfügung vom 16. Juli 2020 ein und beantragte, wieder zurück nach Hause kehren zu können (pag. 885 ff.). 2.2 Mit Schreiben vom 29. Juli 2020 stellte die Kindsmutter dem Obergericht ihre Bemerkungen «zur Kenntnisnahme» zu (pag. 911 ff.).