__ befinden würden. Der Kindsmutter wurde – unter Androhung polizeilichen Einschreitens sowie der Androhung einer Busse – eine letztmalige nicht erstreckbare Nachfrist angesetzt, um sämtliche Ausweispapiere des Kindes abzugeben (Dispositivziffer 13). Schliesslich zog die Vorinstanz in Erwägung, den Gutachtens-Fragekatalog dahingehend zu erweitern, ob allenfalls Indikatoren vorliegen, welche für eine erwachsenenpsychiatrische Abklärung der Eltern sprechen. Den Parteien wurde eine nicht erstreckbare Frist angesetzt, um sich dazu zu äussern (Dispositivziffer 14; vgl. im Einzelnen pag. 833 ff.).