1.5 Am 27. März 2019 stellte der Kindsvater ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen für die Dauer des Scheidungsverfahrens. Er beantragte die Abänderung der im Eheschutzverfahren geregelten Kinderbelange. Insbesondere verlangte er die alleinige Obhut für das gemeinsame Kind (Verfahren CIV 19 1706, pag. 1 ff.). 1.6 Die Beiständin des Kindes reichte im August 2019 eine Gefährdungsmeldung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ein, die in der Folge Abklärungen durch das Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz (nachfolgend: EKS) K.________ veranlasste (pag. 403 ff.).