Den von der Mutter angehobenen Rechtsmittelverfahren gegen Entscheide des Gerichts und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde war kein Erfolg beschieden. 1.4 Noch vor Abschluss des Eheschutzverfahrens leitete der Kindsvater am 8. August 2018 bei der Vorinstanz mit einer Scheidungsklage das Scheidungsverfahren ein (CIV 18 4681).