2.3 Der Instruktionsrichter vereinigte die Verfahren ZK 20 2 (Kostenentscheid betreffend Aufhebung/Einstellung der Betreibung) und ZK 20 15 (Beschwerde gegen die Parteientschädigung) mit Verfügung vom 16. Januar 2020 unter der Verfahrensnummer ZK 20 2 (pag. 173 ff.). 2.4 Der Beschwerdegegner, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, schloss am 23. Januar 2020 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerden (pag. 177 ff.). 2.5 Mit Verfügung vom 24. Januar 2020 wurde kein weiterer Schriftenwechsel angeordnet und der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt. Die Parteien wurden aufgefordert, ihre Kostennoten einzureichen (pag. 195 ff.).