2.2 Am 15. Januar 2020 (Postaufgabe gleichentags) erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, gegen die Verfügung vom 6. Januar 2020 Beschwerde und beantragte Folgendes (ZK 20 15; pag. 151 ff.): 1. Das vorliegende Verfahren und das mit Beschwerde vom 3. Januar 2020 beim Obergericht des Kantons Bern gegen den Entscheid vom 20. Dezember 2019 in der Sache CIV 19 2967 zwischen der Beschwerdeführerin/Gesuchsgegnerin und dem Beschwerdegegner/Gesuchsteller anhängig gemachte Verfahren (Fall-Nr. ZK 20 2 KUN) seien zu vereinigen.