1. Für den Fall der Fortsetzung wird die Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamtes Oberland, Dienststelle Oberland West, gemäss Art. 85a Abs. 2 SchKG nach erfolgter Pfändungen vorläufig bis zum rechtskräftigen Abschluss des mit der Klage vom 19. Oktober 2019 [recte: 16. Oktober 2019] vor dem Landgericht E.________ anhängig gemachten Verfahrens eingestellt. 2. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 2‘000.00, werden der Gesuchsgegnerin zur Zahlung auferlegt und mit dem vom Gesuchsteller geleisteten Vorschuss verrechnet.