Grundlage der Forderung ist eine ausländische öffentliche Urkunde vom 29. Dezember 1998. In dieser Urkunde wurde zugunsten der Beschwerdeführerin eine Grundschuld in der Höhe von DM 168‘000.00 nebst 19% Jahreszins «vom heutigen Tag» sowie eine einmalige Nebenleistung von 5% des Grundschuldbetrags bestellt (vgl. CIV 19 1334). 1.2 Mit Eingabe vom 13. Mai 2019 beantragte die Beschwerdeführerin beim Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Vorinstanz), es sei ihr in der Betreibung Nr. ___