- Unter Kosten- und Entschädigungsfolge -» 21. Der Kostenvorschuss von CHF 1'000.00 ging fristgerecht ein. 22. Die Beschwerdegegnerin schloss am 27. Juli 2020 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde (pag. 857 ff.). Die Honorarnote der Beschwerdegegnerin datiert vom 29. Juli 2020 (pag. 871). 23. Der Beschwerdeführer replizierte nach einer Fristerstreckung am 24. August 2020 (pag. 883 ff.). II.