9. Der Beschwerdeführer unterbreitete der Vorinstanz in der Folge diverse Ergänzungsfragen (pag. 129 ff), ersuchte um Einholung einer Auflistung der Grundlagen zur Expertise (pag. 155) sowie um Einsetzung eines neuen Sachverständigen (pag. 212 f., 413 ff.) und stellte weitere Anträge (pag. 129 ff, 155 ff., 165 ff., 207 ff., 230 ff., 290) bzw. reichte Bemerkungen ein (pag. 255 ff., 291 ff.). Ausserdem begann er, die Prozessführung der damals zuständigen Gerichtspräsidentin in Frage zu stellen und warf ihr Befangenheit, mangelnde Neutralität sowie diverse Fehlleistungen vor (pag.