1. A.________ (Gesuchsteller/Beschwerdeführer, nachfolgend Beschwerdeführer) reichte am 1. April 2016 beim Regionalgericht Oberland (nachfolgend Vorinstanz) ein Gesuch um vorsorgliche Beweisführung gegen die B.________ AG (Gesuchsgegnerin/Beschwerdegegnerin, nachfolgend Beschwerdegegnerin) ein. Er beantragte die Einholung eines Sachverständigengutachtens (pag. 1 ff.). Der Beschwerdeführer machte Mängel beim Einbau neuer Fenster geltend. 2. Die Vorinstanz erhob einen Kostenvorschuss von CHF 1'000.00 (pag. 9).