3. Es werden keine Parteientschädigungen gesprochen. 4. Dieser Entscheid ist zu eröffnen: - den Parteien Mitzuteilen - der Vorinstanz Bern, 15. Oktober 2020 Im Namen der 2. Zivilkammer Der Referent: Oberrichter D. Bähler Der Gerichtsschreiber: Knüsel