1. Die Berufung wird gutgeheissen. Der Entscheid des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 2. Juni 2020 im Verfahren CIV 19 1133 wird aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Die Gerichtskosten für das oberinstanzliche Verfahren, bestimmt auf CHF 500.00, werden der Beklagten auferlegt und mit dem vom Kläger in gleicher Höhe geleisteten Vorschuss verrechnet. Demzufolge wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger CHF 500.00 für vorgeschossene Gerichtskosten zu ersetzen.