8 Die Beschwerdeentscheide des Obergerichts enthalten indes keinen Hinweis darauf, was geschehen soll, wenn die angesetzten Fristen nicht eingehalten werden, und der Kläger wurde vor dem Erlass der angefochtenen Entscheide nicht angehört. Vielmehr hat der Vorrichter am 21. November 2019 den Vertreter des Klägers angefragt, ob die vier Klagen aufgrund der Eingabe vom 8. April 2019 tatsächlich zurückgezogen würden, was dieser verneinte (p. 131).