Nach Erhalt der Beschwerdeentscheide sandte der Vertreter des Klägers am 15. Juli 2019 und damit innert der in den Beschwerdeentscheiden gesetzten Fristen zwei Pakete an die Vorinstanz (BB 9). Diese wurden von einer Person namens "Dasen" entgegengenommen (BB 10, 11). Auf der Kanzlei des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland arbeitet ein Herr Thierry Dasen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass diese Pakete bei der Vorinstanz angekommen sind. Deren weiteres Schicksal ist nicht bekannt. Es besteht zwar die Vermutung, dass die Pakete die zurückgesandten und wieder eingereichten Klageschriften gegen die E._____