Weiter verweist die Beklagte auf die vom Kläger selbst gemachten Angaben, wonach sich die Erben in der erbrechtlichen Auseinandersetzung in einem Vergleich vor der Schlichtungsbehörde geeinigt hätten. Der Kläger soll eine Abfindung von CHF 400'000.00 erhalten haben und per Saldo aller Ansprüche aus der Erbengemeinschaft ausgeschieden sein (Rz. 21 und 76 der Beschwerde; BB 15 [Klageantwort Justizleitung im Staatshaftungsverfahren], S. 3 Ziffer III). Kurz darauf habe er bei der Vorinstanz den Klagerückzug erklärt.