6. Beschwerden und Revisionsgesuche der Kläger an das Bundesgericht blieben erfolglos. 7. Gemäss Angaben der Klägerin übergab ihr Vertreter am 15. Juli 2019 der Schweizerischen Post in Aarau zwei Pakete mit zwei identischen Klageschriften gegen die E.________ AG (p. 273; Berufungsbeilage [BB] 9). Die Pakete sind am 16. Juli 2019 vom Regionalgericht in Empfang genommen worden (Empfangsperson "Dasen"; BB 10 und 11).