5. Dagegen erhoben beide Geschwister (wiederum vertreten durch den Ehemann bzw. Schwager) Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern. Sie verlangten die Gutheissung der Beschwerde und die Aufhebung der Verfügung vom 26. März 2019. Ferner stellten sie weitere (unzulässige) Rechts- bzw. Feststellungsbegehren, welche in keinem Zusammenhang mit der angefochtenen Rückweisung standen.