Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Zwischenentscheid (Hauptsache mit Streitwert über CHF 30'000.00) kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Bundesgericht, Av. du Tribunal fédéral 29, 1000 Lausanne 14, Beschwerde in Zivilsachen gemäss Art. 39 ff., Art. 72 ff. und Art. 90 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG; SR 173.110) geführt werden. Die Beschwerde muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen. Hinweis: Gegen diesen Entscheid ist kein Rechtsmittel an das Bundesgericht erhoben worden. 12