Zum ausgewiesenen Lohnanspruch von CHF 936.25 bringt der Beschwerdeführer keine weiteren Ausführungen an. Ob die G.________ GmbH einen Verlust oder einen Gewinn erzielt, ist vor diesem Hintergrund unwesentlich, da der Beschwerdeführer offensichtlich einen Lohn bezieht und für Gesellschaftsschulden nicht persönlich haftet. 26.5 Der Beschwerdeführer verfügt damit über ein monatliches Einkommen von CHF 3'707.25 (CHF 2'771.00 Renteneinkommen IV und PKV + CHF 936.25 Lohn G.________ GmbH)