Aus den nachgereichten Kontoblättern «1120 KK A.________» (BB 18) sowie «5000 Lohnaufwand» (BB 19) wird ersichtlich, dass der Beschwerdeführer gegenüber der G.________ GmbH einen monatlichen Lohnanspruch in der Höhe von CHF 936.25 hat. Diesen Lohn scheint er sich in Form von regelmässigen Privatbezügen in variabler Höhe auszuzahlen (BB 18). In der Steuererklärung 2019 hat der Beschwerdeführer denn auch einen (leicht unter dem monatlichen Anspruch von CHF 936.25 liegenden) Jahreslohn von CHF 9'378.00 angegeben (BB 13). Zum ausgewiesenen Lohnanspruch von CHF 936.25 bringt der Beschwerdeführer keine weiteren Ausführungen an.