9 Kantons H.________; www.zefix.ch). Er macht geltend, die Gesellschaft erziele keinen Ertrag, sondern weise gemäss Zwischenbilanz vom 4. Mai 2020 einen Verlust aus (BB 12). Damit sei ausgewiesen, dass er neben dem Renteneinkommen über kein weiteres Einkommen verfüge. Auf Aufforderung der Instruktionsrichterin hin reichte der Beschwerdeführer am 18. August 2020 diverse Belege nach. Aus den nachgereichten Kontoblättern «1120 KK A.__